Die Kosten für eine osteopathische Behandlung sind Privatleistungen, werden aber mittlerweile von den meisten Krankenkassen bezuschusst. Eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) mit der Diagnose und ggf. Anzahl der zu empfehlenden osteopathischen Behandlungen wird von den meisten Krankenkassen verlangt. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Krankenkasse, was diese für eine Kostenbeteiligung individuell benötigt.
Die Abrechnung zwischen Patient und Osteopraxis erfolgt nach jeder Behandlung entweder bar oder mit EC-Karte. Die Rechnung können Sie anschließend mit der Bescheinigung des Arztes/der Ärztin bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Um dem Körper Zeit zu geben, sich zu
regenerieren und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren, sollte zwischen den Behandlungen ein Abstand von 3 - 4 Wochen liegen. Die Terminvergabe erfolgt individuell.
Zurzeit beteiligen sich ca. 120 gesetzliche Krankenkassen an den Kosten einer osteopathischen Behandlung.
Mehr Informationen finden Sie auch unter: www.osteokompass.de